Besondere Bedeutung gewinne das Thema laut Versicherungsmagazin aktuell immer mehr bei Cyber-Attacken, wenn Täter einen Trojaner in das System einspielten und es erst wieder freigeben wollen, wenn ein Lösegeld gezahlt werde.
Den Bericht des Versicherungsmagazins vom 02. Juni 2017 finden Sie hier >>
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BAFIN ERLAUBT VERSICHERUNG DES ERPRESSUNGSRISIKOS
Die Versicherung eines Erpressungsrisikos war bisher verboten, da die Befürchtung bestand, dass hierdurch Kriminelle noch einmal zusätzlich zu Taten motiviert werden könnten. Nun habe sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Fachleuten des Bundeskriminalamtes (BKA) laut einem Bericht des Versicherungsmagazins vom 02. Juni 2017 beraten und sei dabei zu dem Schluss gekommen, dass keine Bedenken mehr bestünden. Versicherer können deswegen künftig auch Policen verkaufen, die das Erpressungsrisiko abdecken, und für diese werben. Die Versicherungen dürften dabei auch an andere Produkte wie Hausrat- oder Reiseversicherungen angebunden werden.