Vor Beginn der Arbeiten wurde ein erst zwei Monate alter Bestandsplan direkt vom städtischen Versorger eingeholt
Die plangemäße Verlegetiefe von 1,20 m hat der Tiefbauingenieur sowohl in der Start- als auch in der Zielgrube der HDD-Bohrung kontrolliert und bestätigt gefunden
Mit der Bohrung in 1,70 m Tiefe (bei dem eine „versprungene“ städtische Wasserleitung getroffen wurde) wurde ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt.
Dies war das auch im Urteil berücksichtigte, wesentliche Ergebnis einer mehrstündigen und überraschend emotional geführten Sachverständigenanhörung vor der Kammer des Landgerichts Mönchengladbach. Der Klägervertreter – der ein großes Telekommunikationsunternehmen häufig in gleichgelagerten Schadenfällen vertritt – zeigte die gewohnte Beharrlichkeit und Kreativität beim Suchen von Argumenten dafür, warum der Mandant die Beschädigung der Leitung doch zu vertreten haben soll bzw. ihm doch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann: Zum einen sollte der Leitungsverlauf mit einem sogenannten „Geo-Radar“ vor der Bohrung gesucht werden – der Sachverständige verdeutlichte demgegenüber, dass diese Geräte nicht zielsicher genug Leitungen aufspüren könnten. Dann wurde danach gefragt, ob nicht weitere Erkundungsgruben im Leitungsverlauf hätten angelegt werden müssen – sowohl Sachverständiger als auch Gericht schlossen sich unserem Einwand an, dass dann eine Horizontalbohrung ja keinen Sinn machen würde, wenn im Endeffekt der viel befahrene Kreuzungsbereich, unter dem die neue Telekommunikationsleitung verlegt werden sollte, wieder mit Axt und Schaufel aufgegraben und abgesperrt werden müssten. Die Auftraggeberin der Bohrung (das große Telekommunikationsunternehmen) gibt ja Horizontalbohrverfahren in Auftrag, weil dieses ein grabenloses und im Regelfall auch kostengünstigeres Verfahren ist.
Natürlich ist jeder Leitungsschadenfall anders. Der Tiefbauingenieur und alle Baubeteiligten müssen sehr sorgfältig vorgehen – aktuelle Leitungspläne müssen eingeholt werden und der Leitungsverlauf muss an geeigneten Stellen durch Handschachtungen überprüft werden. Zu Recht, denn das Gefährdungs- und Schadenpotenzial ist immens. Es ist aber vielleicht nicht vermessen zu erwarten, dass die Versorger und Telekommunikationsunternehmen die Leitungspläne mit ähnlicher Sorgfalt angemessen aktuell halten. Auch dann könnten viele Schadenfälle vermieden werden.
Ihr Ansprechpartner:
Klaus Bröcher