Das Bundessozialgericht hält in seiner Entscheidung daran fest, dass ein Unfall unter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung fällt, wenn sich dieser im „organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule“ ereignet hat. Für Hausaufgaben im Selbststudium zu Hause bestehe hingegen kein Versicherungsschutz. Jedoch lägen keine „Hausaufgaben“ vor, wenn Lehrkräfte Schülergruppen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zusammenstellen und mit einer Aufgabe betrauen, die diese Gruppe außerhalb der Schule selbstorganisiert lösen soll.
Die Pressemitteilung 2/2018 des Bundessozialgerichts vom 23. Januar 2018 zu dieser Entscheidung finden Sie hier >>
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RA Dr. Tobias Mergner, Köln
tobias.mergner@bld.de
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BSG: SCHÜLER BEI SCHULISCH VERANLASSTER GRUPPENARBEIT UNFALLVERSICHERT
Mit Urteil vom 23. Januar 2018 hat das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 8/16 R entschieden, dass eine von einem Lehrkörper veranlasste Gruppenprojektarbeit Teil des in der Gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Schulbesuchs ist, auch wenn sie außerhalb der Schule erledigt werden kann. Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits war der Fall eines 15-jährigen Schülers, der bei einer Projektarbeit stürzte und seitdem auf den Rollstuhl angewiesen ist. Die Schüler sollten gemeinsam einen Videoclip im Musikunterricht erstellen. Sie konnten diesen mit Einverständnis der Lehrerin entweder in der Schule oder außerhalb des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss erstellen. Deswegen traf sich die vierköpfige Gruppe bei einem der Schüler zu Hause. Nach einem Streit bei den Dreharbeiten wurde der klagende Schüler auf dem Heimweg von einem der Mitschüler erheblich verletzt.