Auch der Bundesrat hat dem Gesetz am 06. März 2015 zugestimmt, sodass die neuen Aufsichtsregeln zum 01. Januar 2016 in Kraft treten können.
Die Pressemitteilung des GDV zu diesem Thema finden Sie hier.
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BUNDESTAG UND BUNDESRAT VERABSCHIEDEN NEUES VAG
Der Deutsche Bundestag hat am 05. Februar 2015 das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen und damit die Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie Solvency II um, die eine höhere Einkapitalausstattung der Unternehmen und ein verbessertes Risikomanagement vorsieht. Dies berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Pressemitteilung. Zuvor wurde der Gesetzentwurf am 28. Januar 2015 vom Finanzausschuss des Bundestags, im Wesentlichen mit redaktionellen Änderungsanträgen, beschlossen.