Die öffentliche Konsultation bezüglich des Entwurfstextes der Leitlinien ist nunmehr abgeschlossen, sodass diese jetzt final erstellt und Ende Juni 2015 beschlossen werden können. Frühestens im Herbst können die Guidelines im Anschluss daran an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden, die dann zwei Monate Zeit haben zu erklären, ob sie diese anwenden oder andernfalls zu begründen, warum nicht.
Die Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA finden Sie hier.
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EIOPA ENTWICKELT LEITLINIEN FÜR DIE PRODUKTENTWICKLUNG
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA erarbeitet aktuell neue Leitlinien für die Produktentwicklung der Versicherungsunternehmen. In zwölf Punkten befassen sich die "POG Guidelines" mit Grundsätzen für die Gestaltung und Entwicklung von Versicherungsprodukten sowie des Monitorings.