Das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld finden Sie hier >>
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GESETZ ZUM HINTERBLIEBENENGELD IN KRAFT GETRETEN
Nachdem der Deutsche Bundestag am 18. Mai 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld beschlossen und der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juli 2017 den Weg für dieses Gesetz frei gemacht und nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat, ist das Gesetz einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2017, 2421) zum 22. Juli 2017 in Kraft getreten.