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GESETZ ZUM HINTERBLIEBENENGELD WURDE VOM BUNDESRAT AKZEPTIERT
Der Deutsche Bundestag hatte am 18. Mai 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (BT-Drs. 18/11397) in zweiter und dritter Beratung einstimmig angenommen. Vom Bundesrat wurde zunächst vorgeschlagen, den Kreis der Berechtigten näher zu definieren und weiter zu beschränken. Nach Diskussion im Rechtsausschuss und dessen Empfehlung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juli 2017 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Es bleibt daher bei einer abstrakten Regelung, die den Kreis der Anspruchsberechtigten über das Merkmal des "besonderen persönlichen Näheverhältnisses" definiert. Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.