Dabei differenzierte Günther zwischen einem „Stand-alone-Cyberkrieg“ und einer „hybriden Kriegsführung“. Beim ersteren „müssen die Auswirkungen eines Cyberkriegs denen eines klassischen Kriegs nahekommen“. Bei den „bisherigen Cyberangriffen, zum Beispiel NotPetya im Jahr 2017, war diese Stufe noch nicht erreicht.“ Im aktuellen Konflikt mit seinen massivsten Schäden durch konventionelle Kriegshandlungen sei es jedoch anders, denn „wenn gleichzeitig auch nicht physische Angriffshandlungen in Form von Cyberattacken als ‚Beimischung‘ erfolgen, sind in meinen Augen die Bedingungen für den Kriegsausschluss erfüllt“, so Günther. Allerdings weist er auf die Beweispflicht des Versicherers hin. Er berichtet ferner über die aktuelle Entwicklungen bei der Umformulierung der Kriegsausschlussklausel.
Im Zusammenhang mit der Begrenzung größerer Risiken führt Günther u.a. ferner aus: „Was ebenfalls in der Branche diskutiert wird, ist eine Territorialklausel“. Mit dieser Klausel können Leistungen bei zum Beispiel in der Ukraine oder in Russland liegenden Schadenursachen ausgeschlossen werden“.
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Interview mit Günther zur Cyberversicherung und zum Ukrainekrieg
Die Zeitung Tagesspiegel hat BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther zu den Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Cyberversicherung, insbesondere was die Bedeutung und Reichweit des Ausschlusses für Schäden durch Krieg angeht, befragt.