Neben einer Vielzahl von kleineren Änderungen und sprachlichen Präzisierungen setzt der neue DCGK unter Ziffern 4.1.5, 5.1.2 und 5.4.1 auch die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 656) um. Durch dieses Gesetz wurden die §§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktG geändert und eine Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Die entsprechenden Verpflichtungen sind erstmals ab dem 30. September 2015 einzuhalten (vgl. § 25 Abs. 1 EGAktG).
News
NEUER DCGK VON ANFANG MAI 2015
Die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 05. Mai 2015 wurde am 12. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die aktuelle Fassung des Kodex kann auf der Homepage der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter http://www.dcgk.de/de/kodex.html abgerufen werden.