So entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden mit Urteil vom 08. Juni 2021 - 4 U 61/21 (vgl. Pressemitteilung https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2540 (Öffnet einen externen Link)).
Damit hat das OLG Dresden die Berufung eines Restaurantbetreibers in der Dresdner Innenstadt in einem von BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther betreuten Verfahren zurückgewiesen. Günther hat ebenso die Verfahren betreut, in denen die Oberlandesgerichte Stuttgart, Oldenburg, Schleswig, Frankfurt/M., München und Hamburg vor Kurzem Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung durch Urteile ablehnten oder entsprechende Hinweisbeschlüsse erteilten.