So könnten aus der Luft hochauflösende Bilder der betroffenen Gebäude und Landstriche gemacht werden. Allerdings müsse dazu das Einverständnis der Eigentümer vorliegen. Und in der Nähe von Städten oder Flughäfen dürften die Drohnen generell nicht eingesetzt werden.
Den Bericht des Versicherungsboten vom 17. April 2015 zu diesem Thema finden Sie hier.
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USA: VERSICHERER DÜRFEN DROHNEN ZUR SCHADENERMITTLUNG EINSETZEN
In den USA dürfen drei Versicherer Drohnen einsetzen, um die Schadenhöhe nach Hurrikans, Schneestürmen oder Erbeben schneller erfassen zu können oder die Risiken zu prüfen, wie der Versicherungsbote in einer Meldung vom 17. April 2015 berichtet. Die US-Luftfahrtbehörde habe dazu nun die Erlaubnis erteilt.